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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der RassaRever GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Unternehmensförderung, Strategieberatung und Digitalisierung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Beratungsvertrag.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Wissenschaft und nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewähr für den Erfolg der Beratung wird nicht übernommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen, sofern dies im Interesse des Auftraggebers liegt und fachlich geboten ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung unterstützen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Beratung erforderlichen Ansprechpartner in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen.

(3) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung und der Termine führen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Arbeitskampfmaßnahmen und andere außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Umstände verlängern die Leistungszeit entsprechend.

(3) Wenn sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers verzögert, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder die ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen.

(2) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für die vereinbarten Zwecke.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwertung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

§ 11 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(4) Bei Kündigung durch den Auftraggeber ist die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen in vollem Umfang zu zahlen.

§ 12 Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird hierüber eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt

RassaRever GmbH
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: www.rassarever.com

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